Auslegung des Begriffs „alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern“
(B. R.) – Die Abgrenzung der begünstigten Gruppe(n) von den übrigen (nicht begünstigten) muss sachlich begründet, dh sie darf nicht unsachlich und muss frei von Willkür sein; die Begünstigung der G…
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